Informationen
Für wen ist die Versicherung?
Geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen.
Was ist versichert?
Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. abgedeckt?
- Schließungsschäden – entgangener Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten
- Warenschäden – behördlich angeordnete Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein.
- Desinfektionskosten – die entstehen bei behördlich angeordneten oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen.
- Aufwendungen für Lohnkosten – im Betrieb beschäftigte Personen, denen wegen Verdacht der Seuchengefahr oder Infektions- und Ansteckungsgefahr, die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten wird.
- Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetzes.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
- Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswasser entstehen.
- Schäden an Schlachttieren, die nach Beschau für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschau für untauglich erklärt wurden.
- Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren.
- Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung durch den Staat hat.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht in den im Versicherungsvertrag genannten Gebäuden oder Grundstücken.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Betriebe werden in unterschiedliche Betriebsartenkategorien eingeteilt. Die Tagesentschädigung sollte höchstens 110% des Beitrages ausmachen, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt. Die Tagesentschädigung wird nach Jahresumsatzsumme - Wareneinsatz = Rohertrag/360 Tage berechnet und gegebenenfalls um einen Sicherheitszuschlag erhöht.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Der Versicherungsnehmer erhält im Falle der behördlich angeordneten Schließung eines Betriebes die dokumentierte Tagesentschädigung bis zur gewünschten Dauer (üblich sind 30 bzw. 60 Tage).
- Warenschäden im Falle einer behördlich angeordneten Vernichtung der Ware eines Betriebes je nach gewählter Versicherungssumme
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