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Der Versicherungsmakler ist freier Unternehmer und hinsichtlich der Versicherungsgesellschaften ungebunden. Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft,
hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag.
Ein Versicherungsmakler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften. Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also
nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung. Für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält er eine Courtage von den Versicherungsunternehmen.
Anders als alle anderen Vermittler steht der Makler auch rechtlich auf der Seite des Kunden. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten.
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine
Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende
Korrespondenz zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken) Offerten nur dann, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten sowie
alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt. Informationen zu diesem Thema enthält das Merkblatt
zum Datenschutz.
Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Versicherungsmaklervertrag beschrieben.
Weiterer Versicherungsvermittler
Versicherungsvertreter
Die Versicherungsvertreter sind die häufigsten Vermittler in Deutschland.
In der Regel sind sie für nur ein Unternehmen als selbstständige Einfirmenvertreter tätig. Allerdings bedeutet selbstständig nicht unabhängig.
Denn fast immer stehen dem Vertreter ausschließlich die Produkte seines Hauses zur Verfügung. Es ist aber unwahrscheinlich, dass ein einziges Unternehmen über alle
Bereiche hinweg die für Sie optimalen Lösungen anbieten kann. Zudem sind die Vertreter häufig an Vertriebspläne gebunden, d.h. sie müssen bestimmte Produkte in
ausreichender Anzahl verkaufen, egal ob es für die Kunden „Sinn“ ergibt oder nicht.
Der Versicherungsvertreter erhält von seinem Unternehmen meist nur ein geringes monatliches Fixum. Daher ist er auf die Provisionen für die Vermittlung von
Versicherungsprodukten angewiesen.
Mehrfirmenvertreter
Seltener sind die Mehrfirmenvertreter. Sie haben Verträge mit mehreren Versicherungsunternehmen. Diese Vermittler können zwar auf eine größere Produktpalette
zurückgreifen, sind aber dennoch nicht unabhängig, da die Versicherer auch gegenüber den Mehrfachagenten weisungsbefugt sind.
Vergleichsportale
Hinter sogenannten Vergleichsportalen verbergen sich meistens Großmakler, auch wenn das meist nicht sehr öffentlich kommuniziert wird.
Der medial am stärksten vertretenden Großmakler sind hierbei Check24 und Verivox.
Grundsätzlich unterliegen diese Großmakler den gleichen Rechten und auch Pflichten wie es andere Versicherungsmakler auch tun.
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