Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Cookies sind nichts Böses und helfen uns, unsere Website zuverlässig zu betreiben.
Einige der Cookies sind zwingend notwendig, ohne die der Betrieb unserer Website nicht möglich wäre,
während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können alle Cookies akzeptieren und sofort fortfahren
oder auch eigene Einstellungen festlegen. Ihre Entscheidung können Sie nachträglich jederzeit widerrufen und Cookies
abwählen (z.B. im Fußbereich unserer Website). Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Direktversicherung ist eine kapitalgedeckte Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler für den
Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt und bei der der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer dann die Leistung
direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus. Beiträge des Arbeitnehmers aus dem ersten Arbeitsverhältnis werden staatlich gefördert, indem
diese steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt werden können (sog. Entgeltumwandlung). Darauf besteht ein Rechtsanspruch (§ 1a BetrAVG).
Die Förderungen der betrieblichen Altersvorsorge können nutzen:
Arbeitnehmer und Auszubildende der Privatwirtschaft
"Beherrschende" Gesellschafter-Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen
Angehörige des öffentlichen Dienstes, wobei hier gesetzliche und tarifvertragliche Sonderregelungen gelten
Beamte und Selbständige können die bAV dagegen nicht beanspruchen.
Vorteile der Direktversicherung:
Hohe staatliche Förderung durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge (Entgeltumwandlung)
Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen wird garantiert
Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel in der Regel problemlos möglich
Beiträge können flexibel an die jeweilige Situation angepasst werden
Zuzahlungen möglich
Nach herrschender Rechtsauffassung "Hartz-IV" - und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens in der Ansparphase
Vollständige Kapitalabfindung zu Rentenbeginn möglich
bAV-Rentenleistungen werden in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf Grundleistungen freigestellt. Der monatliche Freibetrag beträgt 100 €. Eine übersteigende Rente wird bis zu einer definierten Obergrenze von 30 % berücksichtigt. Beispiel: Die Rente beträgt 200 € - Freibetrag liegt dann bei 130 € (100 € + 30 % von 200 € - 100 €)
Besonderheiten:
Durch die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge verringern sich auch mögliche Ansprüche aus Sozialversicherungssystemen (z.B. gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld)
Der steuerfreie Höchstbeitrag für Neuzusagen liegt 2023 bei 7.008 EUR pro Jahr (584 EUR pro Monat) - der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit liegt bei 3.504 EUR jährlich (292 EUR monatlich)
Keine Beleihung, Abtretung, oder Verpfändung durch den Arbeitnehmer möglich
Auszahlung frühestens ab Alter 62
Volle nachgelagerte Besteuerung der Versicherungsleistungen
Volle Verbeitragung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) (Ausnahme: privat Krankenversicherte)
Im Todesfall erhalten nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene die volle Hinterbliebenenleistung; ansonsten beschränkt sich die Auszahlung auf ein Sterbegeld (derzeit 8.000 EUR)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.