Umwelthaftpflichtversicherung
Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz,
Düngemittel, ...
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer
Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt.

Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten heute normalerweise bereits eine Umwelt-Basisversicherung, damit auch für diesen Bereich eine Grunddeckung gegeben ist. Diese Basisdeckung ist allerdings auf bestimmte Volumina begrenzt (i. d. R. pro Einzelgebinde und in der Gesamtheit). Reichen diese Summen angesichts der real vorhandenen Verhältnisse nicht aus, muss der Schutz komplett über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden. Nur der Bereich, in dem die Basisdeckung nicht genügt, z. B. Jauche oder Heizöl, aber auch Anlagen des WHG (Wasserhaushaltsgesetz)wie beispielsweise Tankstellen, Pflanzenschutzmittel- und Düngemittellager.
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